HÄUFIGE GESTELLTE FRAGEN
Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis - VERAH®
(Stand: 07.11.2008)
Hier haben wir die häufigsten Fragen zusammen gestellt. Mit einen Klick auf "Mehr lesen" beantworten Ihnen diese Fragen.
Wer oder was ist VERAH®?
VERAH® eine Qualifizierungsoffensive für die Medizinische Fachangestellte in der Hausarztpraxis. Ziel ist es die Hausarztpraxis als „Ort der Versorgung“ zu stärken, die Berufszufriedenheit von Medizinischen Fachangestellten zu steigern und die Hausärztinnen und Hausärzte durch
hochqualifizierte Unterstützungsleistungen zu entlasten. Das VERAH®-Konzept ist gemeinsam mit dem Verband der Medizinischen Fachberufe (VMF), der Berufsvertretung der Medizinischen Fachangestellten, entwickelt worden.
Was muss ich tun, um die Bezeichnung VERAH® zu erwerben?
Die Bezeichnung VERAH® wird vom IhF und dem Verband der Medizinischen Fachberufe vergeben, wenn
- acht Fortbildungsmodule erfolgreich besucht wurden
- eine acht- bis zehnseitige Hausarbeit (eine Fallbeschreibung eines Patienten in der eigenen Praxis) vorgelegt wurde
- der Nachweis eines Praktikums / einer Hospitation über 40 Stunden (vorzugsweise in einer anderen Einrichtung des Gesundheitswesens, z. B. Alten- und Pflegeheim, Pflegedienst,
Krankenhausabteilung etc., ersatzweise aber auch die eigene Hausarztpraxis) geführt wurde
- ein Prüfungsgespräch erfolgreich durchgeführt wurde.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?
Abgeschlossene Berufsausbildung zur MFA mit einschlägiger Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis oder abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf
mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis.
Warum deckt sich die Zahl der Gesamtstunden für das VERAH®-Curriculum (200 Stunden) nicht mit der Gesamtzahl der Fortbildungsstunden?
Die 200 Stunden, die für die VERAH®-Qualifikation nachgewiesen werden müssen, setzen sich wie folgt zusammen:
160 Stunden im Rahmen der Fortbildungsmodule, davon 106 Stunden Präsenzfortbildung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen, 54 Stunden werden durch Kompetenzbescheinigungen, die der jeweilige Praxisinhaber unterschreibt, anerkannt plus 40 Stunden Praktikum FAQ-Liste VERAH® Seite 2
Müssen die VERAH®-Module in einer bestimmten Reihenfolge besucht werden?
Wir raten allen Teilnehmerinnen die Module nacheinander zu belegen, eine bestimmte Reihenfolge geben wir jedoch nicht vor. Mehrstufige Kurse müssen aufeinander aufbauend absolviert werden.
Kann ich bereits erworbene Fortbildungszertifikate anrechnen lassen?
Ja. - Das IhF bietet Ihnen an, die Inhalte der besuchten Fortbildungskurse zu prüfen und anteilig oder vollständig auf ein VERAH®-Modul anzurechnen, wenn diese nicht länger als 5 Jahre (Notfallmanagement 3 Jahre) zurückliegen. Diese Anerkennungsprüfung ist für Mitgliedspraxen im Deutschen Hausärzteverband kostenfrei. Allen anderen müssen wir eine Verwaltungs- und Portopauschale zwischen 15,-- Euro und 45,-- Euro incl. MwSt. (je nach Umfang anzuerkennenden Moduls) in Rechnung stellen.
Was erwartet mich in der Prüfung?
Die mündliche Prüfung ist in Form eines Prüfungskolloquiums aufgebaut. D. h., dass vier Prüflinge gemeinsam insgesamt eine Stunde zu ihren Hausarbeiten (Fallbeschreibung) befragt
werden. Prüfer werden eine Hausärztin / ein Hausarzt und eine Medizinische Fachangestellte sein.
Die Zulassung zur Prüfung ist abhängig von der Vorlage der Hausarbeit (Fallbeschreibung), des Praktikums- / Hospitationsnachweises und von acht IhF-Modulzertifikaten für die erfolgreiche Teilnahme an den VERAH®-Modulen.
Wie erfahre ich Termine und Orte für Kurse und Prüfungen?
Termine werden auf der Internetseite des Deutschen Hausärzteverbandes (www.hausaerzteverband.de) bekanntgemacht. Diese Übersicht wird ständig aktualisiert. Es
wird zusätzlich eine zentrale „VERAH®.de“-Plattform eingerichtet, um auch die Veranstaltungen der Kooperationspartner aufzuzeigen.
Wer bietet VERAH®-Kurse an?
Im Prinzip kann jeder einen VERAH®-Kurs anbieten, sofern die Inhalte mit den Lernzielen des VERAH®-Curriculums übereinstimmen und dies vom IhF zertifiziert wurde. Anbieter werden neben dem Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) e. V. insbesondere die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes, das BIG (Berufsbildungswerk des Verbandes der Medizinischen Fachberufe), Fortbildungsakademien der Landesärztekammern
(z. B. Carl-Oerlemann-Schule der Landesärztekammer Hessen), Kooperationspartner wie das beta Institut und das Berufsbildungszentrum Augsburg (BBZ) sein. FAQ-Liste VERAH® Seite 3
Kann ich VERAH®-Leistungen auch dann abrechnen, wenn die VERAH®-qualifizierte MFA nicht mehr in der Hausarztpraxis tätig ist?
Nein. – Die VERAH®-Qualifikation ist personengebunden. D. h. wenn die VERAH®-qualifizierte Medizinische Fachangestellte wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in der Hausarztpraxis tätig ist, können diese Leistungen nicht mehr abgerechnet werden.
Kann ich auch VERAH werden, wenn ich Teilzeitkraft bin (z. B. nach Mutterschutz) oder ist Vollzeitbeschäftigung erforderlich?
Wenn die notwendige Praxiserfahrung der Teilzeitkraft vorliegt und der Arzt die Kompetenz bescheinigt, kann diese die Qualifikation VERAH erwerben.